ÖAR: Absolutes „Nein“ zur Kombikarte

Nutzung der Bankomatkarte auch als Krankenschein ist völlig undurchdachter Schnellschuss

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Gesundheitsstaatssekretär Reinhart Waneck hat am Wochenende mit einer neuen Idee aufhorchen lassen: Auf der Bankomatkarte sollen künftig nicht nur alle Notfalldaten, sondern auch die Krankengeschichte und die Medikamentenverschreibung gespeichert sein.

„Was hier offensichtlich zum reinen Vorteil der NutzerInnen und im Sinne der Zwecköknomie gedacht ist und wieder einmal enorme Geldsummen sparen helfen soll, erscheint auf dem ersten Blick noch als ziemlich undurchdacht, was einerseits Datensicherheit und Zugang für bestimmte Personengruppen angeht,“ kommentiert Dr. Klaus Voget, Präsident der ÖAR, den Vorschlag Wanecks in einer ersten Reaktion.

Zudem hat das Europäische Armutsnetzwerk bereits vor Jahren in einer Untersuchung festgestellt, dass Banken oftmals nicht bereit sind, für Menschen mit niedrigem oder unregelmäßigem Einkommen ein Bankkonto zu eröffnen. Damit ergibt sich automatisch die Frage, welche Ausweismöglichkeiten diesen Personen in einem solchen System zur Verfügung stehen.

Darüber hinaus würde die Auflage von „Sonderausweisen“ eine zusätzliche, sichtbare Diskriminierung schaffen, die sicherlich nicht den von der Bundesregierung angestrebten Ziel der sozialen Eingliederung aller gesellschaftlichen Gruppen entsprechen würde, und dies alles während der Laufzeit des Nationalen Aktionsplanes gegen soziale Ausgrenzung und Armut.

Überdies ist die Frage zu stellen, ob tatsächlich eine absolut sichere Verhinderung von Datenmissbrauch (Datendurchlässigkeit) in der Praxis möglich ist.

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